Förderung unternehmerischen Know Hows – Beratungskostenzuschuss BAFA
Mittel der Beratungskostenförderung Corona sind ausgeschöpft
NEU: 100% Zuschuss über Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)
Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)
Eckpunkte der BAFA-Förderung
Förderanteil für Unternehmen in Schwierigkeiten 90%.
Förderung für junge Unternehmen ab Gewerbeanmeldung
Details der BAFA-Förderung
- Alte Bundesländer & Berlin: Förderung 50% | max. 2.000 Euro Zuschuss
- Neue Bundesländer: Förderung 80% | max. 3.200 Euro
Dazu sind maximal 4.000 Euro Honorar zuschussfähig. Vom Unternehmen sind nur der Eigenanteil und die Mehrwertsteuer auf das gesamte Honorar zu zahlen.
Vor Beginn ist ein Antrag zu stellen und ein (persönliches) Gespräch bei einem Regionalpartner zu führen. Dieses Gespräch ist formeller Natur und beinhaltet keine Notwendigkeit der Rechtfertigung o. ä..
- Alte Bundesländer & Berlin: Förderung 50% | max. 1.500 Euro Zuschuss
- Neue Bundesländer: Förderung 80% | max. 2.400 Euro Zuschuss
Dazu sind maximal 3.000 Euro Honorar zuschussfähig. Vom Unternehmen sind nur der Eigenanteil und die Mehrwertsteuer auf das gesamte Honorar zu zahlen.
Vor Beginn ist ein Antrag zu stellen. Das (persönliches) Gespräch bei einem Regionalpartner entfällt.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten)* gelten unabhängig vom Alter folgende Konditionen:
gelten folgende Förderkonditionen:
- Für alle Bundesländer & Berlin: Förderung 90% | max. 2.700 Euro Zuschuss
Dazu sind maximal 3.000 Euro Honorar zuschussfähig. Vom Unternehmen ist die Zahlung des gesamten Honorars nachzuweisen. Nach Abgabe des Verwendungsnachweises wird die Fördersumme auf das Konto des Unternehmens ausbezahlt.
Vor Beginn ist ein Antrag zu stellen und ein (persönliches) Gespräch bei einem Regionalpartner zu führen. Dieses Gespräch ist formeller Natur und beinhaltet keine Notwendigkeit der Rechtfertigung o. ä..
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
- das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten),
- ein Beratungsbericht des Beraters,
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars.
Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens seit 02.04.2019 die Zahlung des gesamten Honorars nachweisen und erhält die Fördersumme nach Abgabe des Schlussverwendungsnachweises ausbezahlt.
IHK zu Berlin
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Frau Bauer 030 31510-284 | Frau Beaucaire 030 31510-585
BDS/DGV Landesverband Berlin e.V.
Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin
Frau Roeke 030/609889564
Seite des Bundesamtes für Wirtschaft zur Beratungskostenförderung
Das könnte Sie interessieren …
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Existenzgründung:
Kontakt
Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel, Unternehmensberater & Gründercoach
Fabeckstr 38
14195 Berlin – Dahlem
- 030 – 827 027 56

Kostenlose Erstberatung: Tel. 030-827 027 56
Seiteninhalte
- 1 Förderung unternehmerischen Know Hows – Beratungskostenzuschuss BAFA
- 1.1 Mittel der Beratungskostenförderung Corona sind ausgeschöpft
- 1.2 NEU: 100% Zuschuss über Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)
- 1.3 Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)
- 1.4 Eckpunkte der BAFA-Förderung
- 1.5 Details der BAFA-Förderung
- 1.5.0.1 Jungunternehmen
- 1.5.0.2 Bestandsunternehmen
- 1.5.0.3 Unt. in Schwierigkeiten
- 1.5.0.4 Jungunternehmen
- 1.5.0.5 Bestandsunternehmen
- 1.5.0.6 Unt. in Schwierigkeiten
- 1.5.0.7 Antragstellung
- 1.5.0.8 Abruf der Fördermittel / Verwendungsnachweis
- 1.5.0.9 Regionalpartner für Berlin
- 1.5.0.10 Weitergehende Informationen zum Förderprogramm
- 1.6 Das könnte Sie interessieren …
- 1.7 Kontakt
- 2 Kostenlose Erstberatung: Tel. 030-827 027 56