Förderung unternehmerischen Know Hows – Beratungskostenzuschuss BAFA

Mittel der Beratungskostenförderung Corona sind ausgeschöpft

NEU: 100% Zuschuss über Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)

Bis zu einem Honorar von 4.000 Euro erhalten diese Unternehmen einen Zuschuss von 100%. Der Zuschussbetrag wird direkt an den Berater überwiesen. Damit entfällt eine Vorfinanzierung durch das Unternehmen. Die Mehrwertsteuer ist vom Unternehmen zu zahlen.
Beachten Sie: Zur Zeit kann die Variante der BAFA-Förderung nicht beantragt werden, da die Mittel ausgeschöpft sind.

Förderung des unternehmerischen Know Hows durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA)

Seit dem 1.1.2016 wurde der Beratungskostenzuschuss über das ehemalige Gründercoaching Deutschland Programm in das Programm zur Förderung des unternehmerischen Know Hows integriert. Das Programm wird nicht mehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau sondern beim Bundesamt für Wirtschaft geführt.

Eckpunkte der BAFA-Förderung

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max. Förderanteil
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Max. Förderbetrag
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Maximaler Zuschuss
  • Förderanteil für alle Unternehmen bis 80%.

  • Förderung für Existenzgründer ab Gewerbeanmeldung/Anmeldung einer Steuernummer (Freiberufler)

Details der BAFA-Förderung

Wichtig: Jununternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein GEspräch mit einem Regionalpartner geführt haben. Eine Übersicht der möglichen Regionalparter finden Sie hier.

Die Antragstellung erfolgt online. Gerne unterstzütze ich Sie bei der Ausfertigung des Antrags.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
  • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten),
  • ein Beratungsbericht des Beraters,
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens und
  • der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars.

Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.

Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens seit 02.04.2019 die Zahlung des gesamten Honorars nachweisen und erhält die Fördersumme nach Abgabe des Schlussverwendungsnachweises ausbezahlt.

Hier eine Auswahl möglicher Regionapartner in Berlin:

IHK zu Berlin
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Frau Bauer 030 31510-284 | Frau Beaucaire 030 31510-585

BDS/DGV Landesverband Berlin e.V.
Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin
Frau Roeke 030/609889564

 

 

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Kontakt

Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel, Unternehmensberater & Gründercoach
Fabeckstr 38
14195 Berlin – Dahlem

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Kostenlose Erstberatung: Tel. 030-827 027 56

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